In der Ausgabe Juni 2022 der Fachzeitschrift „Beatmet leben“ geben mehrere im Bereich der Außerklinischen Intensivpflege spezialisierte Fachgesellschaften bekannt, dass sie gemeinsam einen neuen Vorschlag für ein Curriculum des Basiskurses für die Pflegefachkraft in der Außerklinischen Intensivpflege entworfen haben. Als für Bildungsfragen in Pflegeberufen zuständige Fachgesellschaft begrüßt es die IGBP, dass gegenüber den derzeit heterogenen Weiterbildungsempfehlungen der Fachgesellschaften eine Einigung kommen soll.

Ein einheitliches und konsistentes Weiterbildungsangebot nach einem anerkannten Rahmenlehrplan ist im Bereich der Außerklinischen Intensivpflege längst überfällig. Verlässlichkeit und Rechtssicherheit der Weiterbildung sind selbstverständliche Erwartungen aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten: Patienten, Kostenträger sowie Teilnehmer und ihre Arbeitgeber, die Weiterbildungen buchen. Rechtssicherheit benötigen auch Akademien für die langfristige Konzeption und Qualitätssicherung eines kompetenzorientierten Bildungsprogramms. Und auch für Fachgesellschaften ist eine verlässliche Einordnung ihrer Kompetenzen im Hinblick auf die spezialisierte fachinhaltliche Beratung ihrer Mitglieder vernünftig.

Dazu wäre es wünschenswert, wenn die angekündigten fachlichen Empfehlungen zu den Lehrinhalten des Basiskurses nun auch für die breitere Fachdiskussion öffentlich gemacht werden würden. Nach Abschluss der anschließenden Beratungen – sowohl aus fachinhaltlicher, also auch aus bildungspolitischer Sicht – könnte es als Rahmenlehrplan für die Grundausbildung in der Außerklinischen Intensivpflege nach dem Muster der Weiterbildung zum Anästhesie- und Intensivpfleger z.B. von Aufsichtsbehörden der Länder, von Pflegekammern oder dem Deutschen Pflegerat grundsätzlich bestätigt werden.

Auf dieser Grundlage entwickeln dann Akademien ihr Lehrprogramm, für das sie zur Qualitätssicherung neben einer institutionellen Akkreditierung ihrer akademischen Leistungsfähigkeit auch eine Programmakkreditierung durchlaufen sollten. Die Anerkennung und Qualitätssicherung für die Durchführung des Lehrplans sollte dabei in Händen von neutralen Akkreditierungsagenturen liegen, wie sie seit vielen Jahren erfolgreich in der Akkreditierung von hochschulischen Programmen bewährt ist.

Der systematische Wechsel in der Organisation der Weiterbildung für die Außerklinische Intensivpflege ist erforderlich, weil die Fehlentwicklungen der letzten Jahre u.a. auch darauf zurückgehen, dass ein Wettbewerb um das lukrative Geschäft der Zertifizierungen entstanden war, es keine Einigkeit und oft keine Konformität mit Leitlinien und der Bundesrahmenempfehlung gab. Anteil an den Fehlentwicklungen hatten auch dysfunktionale formale Regelwerke und unzureichend institutionalisierte Zertifizierungen sowie willkürliche Interventionen unter dem Vorwand der Qualitätssicherung. Fachgesellschaften können sich nicht als Patentinhaber eines Curriculums verstehen, die sogenannte „Bildungsanbieter“ nur im unselbstständigen Lizenz-Auftrag in einem rechtlich problematischen Dreiecksverhältnis zum Bildungskunden kontrollieren.

Die IGBP setzt sich daher für mehr qualitatives und akademisches Selbstbewusstsein im Bildungssektor ein. In einigen Bereichen der Pflegeausbildung ist dies auf gutem Weg, wozu eine wichtige Differenzierung unerlässlich ist: einerseits zwischen der fachlichen Beratung für die inhaltliche Entwicklung von Rahmenlehrplänen, die in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachgesellschaften geleistet wird; und andererseits der selbständigen, akademisch institutionalisierten Durchführung der Lehre gemäß einem bildungspolitischen Auftrag, welcher einer neutralen Anerkennung bedarf, die nicht aus dem Fachberatungs-Sektor, sondern aus dem Bildungsbereich kommen muss. Die Strukturen für entsprechende Akkreditierungen von Bildungsinstitutionen und Weiterbildungsprogrammen sind aus dem Hochschulsektor professionell vorhanden und können genutzt werden.

Für die hier beispielhaft angesprochene berufszulassend wirkende Weiterbildung in der Außerklinischen Intensivpflege darf die professionelle Entwicklung eines akademischen Weiterbildungssystems mit wissenschaftlichen und institutionellen Kriterien für ein kompetenzorientiertes und auf Learning Outcome ausgerichtetes Akademieprogramm in den EQR Levels 4 – 6 nicht durch formale Hürden weiter verhindert werden.

Unter der Maßgabe des professionellen bildungspolitischen Auftrags für eine selbstständig entwickelte Akademielandschaft mit einer kompetenzorientierten Weiterbildungsordnung sind dann die inhaltlichen Vorschläge der für den Bereich der Außerklinische Intensivpflege spezialisierten Fachgesellschaften wichtig und gut integrierbar.