Protokoll 23.11.2021

1. Institutionalisierung der Gesellschaft

Prof. Dr. Wolfram Schottler begrüßt die Teilnehmer. Entwicklungen im Gesundheitswesen zeigen den zunehmenden Bedarf, für eine nachhaltige Bildungsentwicklung insbesondere im Pflegesektor die interdisziplinäre Diskussion in Form eines eingetragenen Vereins:

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  • Beratung über aktuelle gesundheitswissenschaftliche und gesundheitspolitische Entwicklungen und Bildungsfragen in Pflege bzw. Gesundheitswesen
  • Fortentwicklung der Pflegewissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung und Erarbeitung fachlicher und pädagogischer Empfehlungen für Lehrgänge, Spezialisierungskurse, Bildungsformate und deren Anerkennung/Durchlässigkeit
  • Adressierung von Diskussionsbeiträgen und Empfehlungen an Bildungseinrichtungen, Behörden, Leitlinienkommissionen.
  • Äquivalenzprüfung und Akkreditierung von Fachbildungsangeboten.

Eine Akkreditierungsgesellschaft müsste jedoch staatlich sein und Rechtsnormen für eine Rahmenausbildungsordnung oder Rahmenweiterbildungsordnung für die zuvor definierten Qualifikationsebenen schaffen. Sie könnte bei einer Pflegekammer angesiedelt sein.

Die IGBP versteht sich dabei als Beratungspartner für die interprofessionelle bildungs- und gesundheitspolitische Konzeption von Bildungsangeboten:

  • Professionelle Kompetenzentwicklung im Einklang mit Marktentwicklungen und zur Entwicklung einer berufsständischen Bildungsbiografie,
  • Beratung bzw. berufspolitische Unterstützung im Bereich Weiterbildung
  • Sammlung von Bildungs-Konzepten in der Pflege und beratende Beiträge zur Definition von Kompetenzniveaus (Vorbild Akkreditierungsagenturen)
  • Fachaustausch mit weiteren Berufsverbänden und Fachgesellschaften, die sich für Bildungsfragen im Gesundheitswesen, insbesondere der Pflege engagieren.
  • Keine eigene Konzeption von Weiterbildungsmodulen, aber Empfehlungen und Beratung zu ECTS-Anerkennung für die Durchlässigkeit von Bildungsangeboten (siehe dazu das Programm ANKOM - Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung“)
  • berufspraktische Beratungen zur Kompatibilität mit dem Heilmittel-Katalog etc.,
  • interdisziplinärer Ansätze bei der Definition von Mehrwert für Kostenträger, Arbeitgeber und persönliche Entwicklungen der Mitarbeiter in den Pflegeberufen.

Erforderlich ist die weitere Professionalisierung des Diskurses, um Bildungsthemen für Pflegeberufe erfolgreicher zu platzieren. Dazu wird eine weitere Institutionalisierung der Arbeit zur Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung als neutral und mit objektivierbaren Zielen agierende Fachgesellschaft. Insbesondere

  • Fachdiskussion, Beratung von Entwicklungsformen, Qualifikationsanforderungen, Curricula der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Pflegeberufen.
  • Durchführung von Fachveranstaltungen und Vertretung von Organisationen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege.
  • Auswirkungen von aktuellen politischen Vorgaben (z.B. IPReG, HKP, Generalistik, Akademisierung).
  • Beratung für Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsformen: Maßstäbe für einheitliche Bewertungsmaßstäbe
  • Qualitätsentwicklung sowie Beratung / Akkreditierung von Bildungsangeboten
  • Beiträge zur Äquivalenzprüfung von Bildungsleistungen. Akkreditierung von Lehrplänen.

Planung: Zunehmend interdisziplinäre Erweiterung des Kreises der Gesprächspartner durch Vertreter von Pflege-Verbänden, Gesundheitspolitik und Gesundheitsbehörden, von Hochschulen mit Pflegewissenschaftlichen Instituten, von Bildungseinrichtungen (Aus- und Weiterbildung), Kostenträgern (Krankenkassen) und Leistungserbringern (Pflegedienste, Krankenhäuser) sowie durch Pflegefachkräfte und -manager, Pflegewissenschaftler, Ärzte und weitere Gesundheitsberufe und weiteren Fachpersonen des Pflegemarktes

 

2.   Formale Gründung der Fachgesellschaft als e.V.

Der Satzungsentwurf von RA Helbig wird nach Diskussion der Inhalte einstimmig angenommen. Die Beantragung der Vereinsanmeldung als eingetragener Verein wird beschlossen.

Wahlen werden formell ordnungsgemäß durchgeführt.
 

3.   Nächste Sitzung

April 2022.