Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung verabschiedet. Mit dem Gesetz soll die Akademisierung in Pflegeberufen attraktiver gemacht werden. In den letzten Jahren litten Hochschulen mit Pflegestudiengängen an geringer Nachfrage und hohen Abbrecherquoten. Mit dem "Pflegestudiumstärkungsgesetz" soll eine Verdoppelung der Pflegestudierenden von jetzt 500 auf 1.000 pro Jahrgang erreicht werden.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte seine Intention: "Um junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen wir bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung attraktive Bedingungen. Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können." Dieser Ansatz dürfte allerdings im Vergleich mit anderen Studiengängen problematisch sein, wo das Studieren Privatsache mit privater Finanzierung ist und zu geringes Studieninteresse nicht durch Gehaltszahlungen geködert wird.

Nach dem Gesetz soll das Studium nun als duales Studium organisiert werden, wobei Studierende während der Studien- und Ausbildungszeit eine "angemessene Vergütung" erhalten sollen. Deren Höhe steht ist im Gesetz nicht festgelegt. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Pate stand dabei wohl das System der den Dualen Hochschule Baden-Württemberg, ehemals Berufsakademien, wo Studierende zugleich Angestellte eines Ausbildungsbetriebs sind und zwischen Theorie- und Praxisphasen wechseln. Die Finanzierung beim Dualen Studium an der DHBW basiert allerdings auf privatwirtschaftlicher bzw. betrieblicher Azubi-Vergütung und nicht auf einer staatlichen Finanzierungsgarantie. Die hochschulische Pflegeausbildung soll nämlich in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden und aus einem Ausgleichsfonds finanziert werden, in den Bund, Länder, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen sollen. Damit wird das Pflegestudium zu einer Zusatzbelastung u.a. für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen.
Auf dieser Basis stellt sich dann vermutlich bald die grundsätzliche Frage, wann zum Beispiel Medizin-Studierende, die ihr langes Studium aus eigener Kraft oder durch ihre Eltern finanzieren müssen, vergleichbare Forderungen stellen werden.

Positiv zu werten ist jedoch die Intention, das Ausbildungsprofil für die akademisierten Pflegekräfte auch durch Integration von erweiterten Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde klarer zu definieren. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Claudia Moll sagte dazu: "Die Studierenden dürfen zukünftig in bestimmten Bereichen ihre Kompetenzen endlich voll einsetzen und ohne ärztliche Anweisung tätig werden." Diese Ankündigung ist als guter Anfang zu werten, denn ein wesentlicher Hinderungsgrund für die bisher geringe Akzeptanz des Pflegestudiums war neben häufiger Praxisferne sicher die Tatsache, dass es für die praktische Pflegetätigkeit im Beruf dann keine hinreichend kompetenzorientieren Aufgabenbeschreibungen mit studienadäquaten Aufgaben- und Verantwortungsbereichen gibt. Es bleibt abzuwarten und zu beobachten, ob die hier angekündigte klarere Definition und Ausweitung der Befugnisse für Absolventen des Pflegestudiums und dann auch für alle Pflegefachkräfte in den Krankenhäusern und Heimen Realität werden wird.

Beschlossen wurde mit dem Gesetz auch, die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte zu vereinheitlichen und vereinfachen.