Pädiatrische Qualifikationen im Spannungsfeld regulatorischer Anforderungen
Ein Beitrag zur kompetenzorientierten Weiterentwicklung der Pflegeausbildung von
Prof. Dr. Wolfram Schottler (Geschäftsführer BaWiG GmbH, 1. Vorsitzender IGBP) und
Cornelia Schmidt (Geschäftsbereich Pflegedirektion, Charité Universitätsmedizin Berlin)
Grundqualifizierung und spezifische Kompetenzbildung
Die generalistische Pflegeausbildung stellt eine zentrale Grundlage für die berufliche Qualifikation, Durchlässigkeit und internationale Anschlussfähigkeit dar. Die Interessengemeinschaft für Berufspolitik in der Gesundheits- und Krankenpflege (IGBP) unterstützt diesen Ansatz ausdrücklich, und eine Rückkehr zur eigenständigen Kinderkrankenpflegeausbildung wird nicht als zielführend angesehen.
Gleichwohl zeigt sich in der praktischen Umsetzung vor allem bei der angemessenen Kompetenzbildung von speziellen Berufsfeldern in der Pädiatrie ein strukturelles Problem. Während das Pflegeberufegesetz (PflBG) eine generalistische Grundqualifikation mit anschließender Kompetenzentwicklung im Sinne lebenslangen Lernens vorsieht, definieren die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), insbesondere in der Pädiatrie, bereits heute spezifische, vertiefte Qualifikationsanforderungen. Diese Ebenen sind derzeit nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Zwischen der generalistischen Grundqualifikation und umfassenden Fachweiterbildungen oder Akademisierung fehlt eine systematisch definierte Zwischenqualifikation für spezialisierte Versorgungsbereiche.
Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellt spezifische fachliche Anforderungen, die spezialisiertes Wissen und spezifische Kompetenzen erfordern und gezielte Ausbildungsinhalte voraussetzen. Diese waren mit der klassischen Kinderkrankenpflegeausbildung systematisch verankert. Der zugrundeliegende Lehrstoff ist in einschlägigen Lehrwerken unverändert gültig und bildet eine belastbare Grundlage für strukturierte Spezialisierungsangebote im Anschluss an die generalistische Ausbildung.
Die Generalistik hat wesentlich zur Attraktivität und europäischen Anschlussfähigkeit der Pflegeausbildung beigetragen, dabei aber spezielle pädiatrische Lehrinhalte zugunsten einer breiteren Ausbildung deutlich verkürzt. Die nachfolgenden Überlegungen verstehen sich daher ausdrücklich nicht als Gegenentwurf zur Generalistik, sondern als Beitrag zu ihrer fachlichen Weiterentwicklung in spezialisierten Versorgungsbereichen.
Kompetenzorientierung als gesetzlicher Rahmen
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), seit dem 1. Januar 2026 in Kraft, unterstreicht diesen Ansatz. Es räumt Pflegefachpersonen erweiterte Befugnisse auf Grundlage nachgewiesener Kompetenzen ein und stärkt damit den Gedanken, dass nicht die formale Berufsbezeichnung, sondern das tatsächliche Qualifikationsprofil handlungsleitend sein soll. [1] Logisch wäre es, diesen gesetzgeberischen Grundgedanken konsequent auch auf die Anerkennung spezialisierter pädiatrischer Kompetenzen zu übertragen.
Gleichzeitig zeigt sich, dass Teile der Versorgungs- und Anerkennungsregulierung weiterhin überwiegend an formalen Berufsbezeichnungen und Referenzberufen anknüpfen. Daraus entsteht ein strukturelles Spannungsfeld zwischen dem gesetzlich verankerten Kompetenzansatz und bestehenden Anerkennungs- und Zuordnungssystemen. Die Weiterentwicklung der Pflegeberufe erfordert daher eine stärkere Verzahnung von Ausbildungsrecht, Weiterbildungsrecht und versorgungsbezogenen Qualitätsanforderungen.
Datenlage
Die verfügbaren Daten weisen auf eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem Bedarf an pädiatrisch qualifizierten Pflegefachpersonen und dem verfügbaren Fachkräfteangebot hin.
- Im Jahr 2023 haben rund 33.000 Absolventen einen generalistischen Abschluss erworben, im Jahr 2024 stieg die Zahl auf rund 37.400 an. [2]
- Nur etwa 3,3 Prozent der Auszubildenden wählten im Verlauf ihrer Ausbildung die pädiatrische Spezialisierung. Den gesonderten Abschluss der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege absolvierten im Jahr 2024 insgesamt nur rund 280 bis 324 Personen [2] [3], weniger als ein Prozent aller Ausbildungsabsolventen bundesweit.
Aus diesen Zahlen ergibt sich ein erhebliches Nachwuchsdefizit. Bei einer durchschnittlichen Fluktuation der Pflegekräfte von 19,5 Prozent in Krankenhäusern [4] und 15 bis 20 Prozent im ambulanten Bereich sind im pädiatrischen Sektor jährlich mindestens 10.000 Stellen bundesweit zu ersetzen. Fachkräfte der älteren Ausbildungsjahrgänge scheiden dabei altersbedingt aus dem Beruf aus, ohne dass in ausreichendem Maß qualifizierter Nachwuchs nachfolgt.
Daraus ergibt sich ein zunehmendes Personaldefizit, das in spezialisierten Bereichen zu Versorgungsengpässen führt. Laut DKI-Perinatalbefragung 2024 [5] hatten 84 Prozent der Perinatalzentren Probleme, offene Pflegestellen zu besetzen; bei fachweitergebildeten pädiatrischen Intensivpflegekräften blieb sogar mehr als ein Drittel der Stellen unbesetzt. Eine Petition an den Deutschen Bundestag (Petition Nr. 185291) benennt mehr als 6.500 vakante Stellen allein in der stationären Kinder- und Jugendmedizin. [6] Laut dem DKI-Gutachten „Personalbestand im Krankenhaus bis 2035“ im Auftrag der DKG wird die Zahl der beschäftigten Kinderkrankenpflegekräfte bis 2035 einen Zuwachs von rund 9.100 Stellen erfordern (+20 Prozent) – bei gleichzeitiger Warnung, dass dies keine Entwarnung beim Fachkräftemangel bedeutet. [7]
Das regulatorische Spannungsfeld
Gleichzeitig fordern Richtlinien und regulatorische Personalbemessungsvorgaben der Selbstverwaltung, der Kostenträger und politischer Gremien angemessene Mindestqualifikationen und kompetenzorientierte Weiterbildungen für die pädiatrische Pflege. Dieser Anspruch ist fachlich begründet und wird von der IGBP geteilt.
Auf Ebene der Genehmigungsstellen der Bundesländer besteht jedoch derzeit keine einheitliche Auffassung über den erforderlichen Umfang dieser Qualifikationen. Zur Debatte steht, ob eine zweijährige Fachweiterbildung oder ein einjähriger, berufsbegleitender Modul-Lehrgang mit abschließender Kompetenzprüfung der geeignete Weg ist. Innovative Lehrgänge mit intensiviertem Theorieanteil und strukturiertem Praxistransfer laufen bereits seit Januar 2026 erfolgreich mit Pflegefachpersonen aus mehreren Bundesländern. Die diskursive Zustimmung ist einhellig, aber eine endgültige verwaltungsseitige Anerkennung dieser Modelle steht bisher aus.
Einrichtungen, die solche Qualifikationsstrukturen bereits heute entwickeln und zur perspektivischen Sicherung des Versorgungssystems für Kinder und Jugendliche implementieren, tragen damit Vorleistungen, die im Pflegebudget nicht systematisch abgebildet sind. Insbesondere in der Übergangsphase zwischen Qualifikationsaufbau und formaler Anerkennung entsteht eine Finanzierungslücke, die strukturell geschlossen werden muss.
Internationale Qualifikationen im Anerkennungsverfahren
In öffentlichen und politischen Diskussionen wird zur Deckung des Fachkräftebedarfs häufig auch die Gewinnung ausländischer Fachkräfte angeführt. Gerade hier zeigen sich jedoch strukturelle Hindernisse im Kontext der G-BA-Richtlinien und der Anerkennung pflegerischer Qualifikationen im pädiatrischen Bereich.
Exemplarisch stehen hierfür zwei reale, lediglich anonymisierte Fallkonstellationen, die die derzeitigen Grenzen der bestehenden Anerkennungs- und Zuordnungslogik verdeutlichen. Beide arbeiten in deutschen Krankenhäusern aufgrund formaler Anerkennungshürden unterhalb ihrer fachlichen Möglichkeiten.
Fallbeispiel 1
Eine aus Syrien kommende Pflegefachperson verfügt über eine reguläre deutsche Berufsanerkennung als Pflegefachmann sowie einen Bachelor of Science in Nursing und einen universitären Masterabschluss in der Fachrichtung Kinderkrankenpflege, ergänzt durch mehrjährige Berufserfahrung in der pädiatrischen Onkologie an einem großen deutschen Universitätsklinikum.
Die akademische Spezialisierung im Bereich der Kinderkrankenpflege findet innerhalb der bestehenden Zuordnungslogik der G-BA-Vorgaben keine Berücksichtigung, obwohl sie inhaltlich unmittelbar auf die hochspezialisierte Versorgung von Kindern ausgerichtet ist.
Die Qualifikation umfasst damit einen akademischen Spezialisierungsgrad, der über die in Deutschland regelhaft geforderten pädiatrischen Basisqualifikationen hinausgeht.
Fallbeispiel 2
Eine Pflegefachperson aus Brasilien verfügt über einen Bachelorabschluss in Krankenpflege, eine postgraduale universitäre Spezialisierung in neonatologischer und pädiatrischer Krankenpflege, weitere fachliche Zusatzqualifikationen sowie mehrjährige Berufserfahrung auf einer High-Care-Neonatologie. Eine reguläre Berufsanerkennung in Deutschland wurde bereits erteilt.
Eine Berücksichtigung der zusätzlich nachgewiesenen pädiatrischen und neonatologischen Spezialisierungen innerhalb der bestehenden Referenzberufslogik konnte im vorliegenden Verfahren nicht erfolgen.
Einordnung der Fälle
Die Stellungnahmen der zuständigen Landesbehörden verdeutlichen die Grenzen der bestehenden Zuordnungslogik. In den dargestellten Fällen lagen akademische Qualifikationen, spezialisierte Weiterbildungen sowie einschlägige Berufserfahrung in pädiatrischen Versorgungsbereichen vor. Eine Anerkennung für pädiatrische Spezialbereiche erfolgte dennoch nicht, da der formale deutsche Referenzberuf „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ nicht vorlag. Beide Fälle verdeutlichen, dass hochqualifizierte internationale Pflegefachpersonen innerhalb der bestehenden, an Referenzberufen orientierten Systematik mit ihrem tatsächlichen Kompetenzprofil nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Aktivitäten von Verbänden, Kliniken und Bildungseinrichtungen treffen dabei auf formale Hürden, unklare Zuständigkeiten und fehlende länderübergreifende Abstimmung. In Einzelgesprächen zeigen Sachbearbeitende häufig Verständnis für die Problematik, verweisen jedoch auf die bestehenden rechtlichen Vorgaben und den fehlenden Ermessensspielraum bei deren Anwendung.
Kompetenzorientierte Bewertungsverfahren als Qualitätsnachweis
Mit dem am 26. März 2026 beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen [8] hat der Gesetzgeber bestehende Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen weiterentwickelt. Dabei wird anerkannt, dass berufliche Qualifikationen nicht ausschließlich anhand formaler Abschlussbezeichnungen, sondern auch anhand nachgewiesener Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen bewertet werden können.
Die in den dargestellten Fallbeispielen beschriebene Fragestellung weist jedoch auf einen bislang ungelösten Unterschied zwischen den Heilberufen hin. Für ärztliche Fachqualifikationen bestehen etablierte Verfahren, mit denen ausländische Spezialisierungen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Facharztweiterbildungen geprüft und anerkannt werden können. Ein im Ausland erworbener Facharzttitel für Kinder- und Jugendmedizin kann somit nach entsprechender Prüfung einer deutschen Facharztqualifikation gleichgestellt werden.
Für pflegerische Spezialisierungen existiert ein vergleichbarer bundesweit einheitlicher Anerkennungsweg bislang nicht. Zwar können ausländische Pflegeabschlüsse als Berufsqualifikation anerkannt werden. Für darüberhinausgehende pädiatrische Spezialisierungen, akademische Abschlüsse und postgraduale Qualifikationen fehlen jedoch vielfach Verfahren, mit denen eine Gleichwertigkeit zu den in Richtlinien und Qualitätsvorgaben geforderten pädiatrischen Qualifikationen festgestellt oder überprüft werden kann.
Die dargestellten Fallbeispiele verdeutlichen diesen Unterschied. Während bei anderen Heilberufen die Bewertung einer Spezialisierung auf Grundlage ihrer Inhalte, Kompetenzen und Weiterbildungsumfänge erfolgen kann, bleiben im pflegerischen Bereich häufig die formalen Referenzqualifikationen maßgeblich. Dadurch können nachgewiesene pädiatrische Kompetenzen und akademische Spezialisierungen selbst dann unberücksichtigt bleiben, wenn sie inhaltlich den geforderten Kompetenzprofilen nahekommen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll und erforderlich, auch für pflegerische Spezialisierungen vergleichbare Verfahren zur Bewertung und Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen anzuwenden. Ziel wäre nicht die Absenkung bestehender Qualitätsanforderungen, sondern eine transparente, qualitätsgesicherte und rechtssichere Einordnung vorhandener Kompetenzen sowie deren individuelle Überprüfung.
Lösungsansätze und Empfehlungen
Aus Sicht der IGBP besteht ein Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Qualitätsanspruch der G-BA-Richtlinien und der tatsächlichen Berücksichtigung vorhandener Kompetenzen. Die Lösung liegt nicht in einer Abkehr von der Generalistik, sondern in deren konsequenter Weiterentwicklung. Die IGBP unterstützt die Initiative, im Rahmen der regulatorischen Vorgaben die Möglichkeit strukturierter Einzelfallprüfungen und kompensatorischer Qualifizierungswege zu eröffnen. Folgende Schritte werden vorgeschlagen.
- Anerkennung laufender Qualifikationsinitiativen:
Fachliche Konzepte liegen bereits vor. Hierzu zählen insbesondere die von der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen entwickelten Rahmenvorgaben für eine berufsbegleitende Spezialisierungsweiterbildung Pädiatrische Pflege mit 320 Unterrichtseinheiten Theorie [10] sowie darauf aufbauende Umsetzungsmodelle von Bildungsträgern. Beispielhaft ist der seit 2026 durchgeführte Spezialisierungslehrgang Pädiatrische Pflege der BaWiG zu nennen, der das NRW-Konzept mit vertiefenden pädiatrischen Fachinhalten, strukturiertem Theorie-Praxis-Transfer und Kompetenznachweisen verbindet. [11] Ebenso liegen mit den curricularen Konzepten der Vereinigung der Pflegenden in Bayern weitere Modelle für eine modulare Spezialisierung generalistisch ausgebildeter Pflegefachpersonen vor. [12] [13] Die hierunter mit sehr guten Evaluationen laufenden Pilotprojekte leisten jetzt schon einen wichtigen Beitrag zur weiterbildenden Ergänzung der pädiatrischen Qualifikation. Sie benötigen zunächst eine rechtssichere Anerkennung durch Kostenträger, Krankenhausgesellschaft und G-BA der Gesundheitsselbstverwaltung selbst.
- Ermöglichung strukturierter Einzelfallprüfungen:
Anwendung und Etablierung ergänzender, transparenter Bewertungsverfahren, in denen neben dem formalen Erstabschluss auch akademische Abschlüsse (B.Sc./M.Sc.), postgraduale Spezialisierungen, praktisch nachweisbare Kompetenzen und der reale Inhalt der Berufserfahrung gewürdigt werden.
- Durchführung der Äquivalenz- und Kompetenzprüfungen durch unabhängige Bildungsinstitute:
Flankierung durch qualitätsgesicherte Anpassungskurse mit gesicherter Kenntnis- und Kompetenzprüfung nach deutschen Qualitätskriterien. Die unabhängigen Bildungsinstitute werden für die Rolle als neutrale Prüfinstanzen fachakkreditiert. Dieser für die Verwirklichung wichtige Schritt ist innerhalb grundsätzlich bestehender Strukturen zügig dezentral ausbaubar.
- Bundeseinheitliche Rahmenregelungen:
Einbindung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), um zunehmend eine einheitliche länderübergreifende Anerkennungslogik modularer Nachqualifizierungen zu etablieren und eine dauerhaft verlässliche Grundlage für alle Bundesländer zu schaffen. Hierbei ist dann auch ein Scope of Practice für verschiedene Qualifikationslevels der pädiatrischen Pflege verbindlich zu machen. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat als erstes Universitätsklinikum in Deutschland einen solchen Scope of Practice für akademisierte Pflege flächendeckend eingeführt. Das dort entwickelte Karrieremodell von der Bachelor Nurse über die University Nurse bis zur Advanced Practice Nurse (APN) sowie der zugehörige Ethik- und Verhaltenskodex zeigen exemplarisch, wie ein qualifikationsbasierter Handlungsrahmen in der Praxis verankert werden kann. [14]
- Finanzielle Absicherung der Weiterbildung und Kompetenzprüfungen im Pflegebudget:
Strukturelle Verankerung und verlässliche Refinanzierung der Qualifizierungsphasen über das Pflegebudget, um Kliniken und internationale Fachkräfte in der Übergangsphase abzusichern.
Richtlinien benötigen nachvollziehbare, überprüfbare und rechtssichere Kriterien. Zugleich erscheint es im Interesse einer qualitativ hochwertigen Versorgung sinnvoll, vorhandene Kompetenzen besser abzubilden und geeignete Qualifizierungswege strukturell zu verankern. Die angestrebte Stärkung und Professionalisierung der Pflege kann nur dann wirksam werden, wenn Ausbildungsrecht, Weiterbildungsrecht, Anerkennungsrecht und Versorgungsregulierung konsistent aufeinander abgestimmt sind. Viele innovative Bausteine, Akteure, Konzepte, Strukturen und erfolgversprechende Pilotprojekte sind vorhanden und warten auf formale Zustimmung, um sinnvoll ineinanderzugreifen. Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen pädiatrischen Versorgung wird künftig entscheidend davon abhängen, ob es gelingt, vorhandene Kompetenzen sichtbar zu machen, gezielt weiterzuentwickeln und rechtssicher anzuerkennen.
Quellenverzeichnis
[1] Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Verabschiedet am 6. November 2025, Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesetz-befugniserweiterung-entbuerokratisierung-pflege
[2] Statistisches Bundesamt (Destatis): Absolventinnen und Absolventen der Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz. Pressemitteilungen zu den Abschlussjahren 2023 und 2024. Verfügbar unter: https://www.destatis.de
[3] Bundesregierung: Bericht nach § 62 Absatz 1 Pflegeberufegesetz über die Entwicklung der generalistischen Pflegeausbildung. Unterrichtung durch die Bundesregierung, Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4030, Berlin 2026. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1145900
[4] BKV Firmenservice unter Bezug auf die RWI Studie und Daten der Bundesagentur für Arbeit: Fluktuation im Pflegebereich in Deutschland. Krankenhaussektor 19,5 Prozent, ambulante Pflege bis 65 Prozent. Verfügbar unter: https://www.bkv-firmenservice.de
[5] Deutsches Krankenhausinstitut (DKI): 3. Perinatalbefragung zur pflegerischen Strukturqualität. Gutachten im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Autoren: Dr. Karl Blum, Ann Katrin Parloh. Düsseldorf, 28. Februar 2024. Verfügbar unter: https://www.dki.de/fileadmin/user_upload/2024-02_Perinatalbefragung_final.pdf
[6] Hense, P. M., Venzke, J., Tamme, R.: Petition Nr. 185291 „Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“. Eingereicht beim Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss, August 2025. Beraten im Petitionsausschuss April 2026. Verfügbar unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_08/_18/Petition_185291.html
[7] Deutsches Krankenhausinstitut (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Gutachten „Personalbestand im Krankenhaus bis 2035“. Düsseldorf, August 2024. Prognose eines Zuwachsbedarfs von rund 9.100 Stellen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bis 2035 (+20 Prozent); die DKG warnt ausdrücklich, dass diese Zuwächse keine Entwarnung beim Fachkräftemangel bedeuten. Verfügbar unter: https://www.dki.de/nachrichten/fachkraftemangel-trotz-steigender-absolventenzahlen
[8] Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Bundestagsdrucksache 21/3207 vom 10.12.2025. Beschluss vom 26. März 2026. Gesetzentwurf (PDF): https://dserver.bundestag.de/btd/21/032/2103207.pdf – Beschlussseite: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-heilberufe-1156756
[9] Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“. Berlin, 11. August 2025. Verfügbar unter: https://www.kbv.de
[10] Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (PK NRW): Spezialisierungsweiterbildung Pflege von Kindern und Jugendlichen. Rahmenvorgabe für eine Qualifikation im Anschluss an die generalistische Pflegeausbildung. Verfügbar unter: https://www.pflegekammer-nrw.de/spezialisierungsweiterbildung-kinder-und-jugendpflege/[11] BaWiG GmbH: Spezialisierungslehrgang Pädiatrische Pflege. Berufsbegleitender Qualifizierungslehrgang auf Grundlage des Curriculums der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen mit 320 Unterrichtsstunden Theorie, strukturiertem Theorie Praxis Transfer und Kompetenznachweisen. Verfügbar unter: https://www.bawig.com/bawig-kids/spezialisierungslehrgang-paediatrische-pflege/
[12] Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB): Weiterbildung Pädiatrische Pflege. Curriculum einer modular aufgebauten Weiterbildung für generalistisch ausgebildete Pflegefachpersonen. Verfügbar unter: https://www.vdpb-bayern.de/wp-content/uploads/2026/03/2510-Konzept-Weiterbildung-Paediatrische-Pflege-Bayern.pdf
[13] Blogbeitrag IGBP vom 15.01.2026: Pädiatrische Pflege braucht spezialisierte Qualifikation. Verfügbar unter: https://www.igb-pflege.de/aktuelle-igbp-agenda/qualifikation-fuer-paediatrische-pflege/
[14] Charité – Universitätsmedizin Berlin: Scope of Practice für akademisierte Pflege. Pressemitteilung Mai 2026. Verfügbar unter: https://www.charite.de/service/pressemitteilung/artikel/detail/charite_staerkt_pflegefachkraefte_mit_hochschulabschluss – Stabsstelle Akademisierte Gesundheitsfachberufe: https://akademisierte-gesundheitsfachberufe.charite.de
Abkürzungsverzeichnis

